1. Anmeldung und Bestätigung |
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Sie können unsere Angebote telefonisch oder per Email buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für
Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns hierüber eine schriftliche Bestätigung.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor,
an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls
liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
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2. Leistungen |
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Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim
jeweiligen Angebot, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem
Angebot enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor,
aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine
Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise
selbstverständlich informieren werden.
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3. Leistungs- und/oder Preisänderungen |
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3.1. Notwendigkeit
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
3.2. Beförderungskosten, Gebühren und Wechselkurse
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere
die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag
- In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir
den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
- Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in
dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert.
- Eine Erhöhung der unter a) bis c) genannten Voraussetzungen ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss
für uns nicht vorhersehbar waren.
- Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich
zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot
anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend
machen.
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4. Rücktritt und Kündigung |
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4.1. Durch den Kunden
- Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch
wird unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen
anderweitigen Verwendung berechnet. Es bleibt Ihnen der Nachweis vorbehalten, daß kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als der von uns geforderte Betrag.
- Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen
werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für
einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.
- Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen,
wenn Sie uns dies mitteilen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen
Mehrkosten.
- Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
4.2. Durch den Veranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
- ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer
Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir
den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
- bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich
festgelegten Mindest-teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon
in Kenntnis zu setzen. Wir werden Ihnen somit die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten.
Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie
davon unterrichten;
- bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese
Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es
sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund
abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
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5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen |
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Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen wie z.B. Mietwagen inolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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6. Haftung |
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6.1. Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern
wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben
erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns
herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen
beigefügt sind; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
6.2. Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
6.3. Fremdleistungen
Für Fremdleistungen die von uns lediglich vermittelt werden, wie eine Beförderung im Flugverkehr,
haften wir nicht für die Erbringung dieser Beförderungsleistung. Eine etwaige Haftung regelt
sich in diesem Fall nach den Bestimmungen dieser Unternehmen. Wir haften auch nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden wie z. B. Ausflüge oder Mietwagen.
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7. Gewährleistung |
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7.1. Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es -
unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles
Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unseren Vertreter
vor Ort, dessen Kontaktinformationen Sie mit den Reiseunterlagen erhalten. Unterlässt der Kunde die
Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen
deswegen ausgeschlossen.
7.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft
unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
7.3. Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht
völlig wertlos waren.
7.4. Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
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8. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften |
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Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor
Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass
wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
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9. Haftungsbeschränkung |
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9.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt:
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt
- soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Anbieter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Anbieter bei Sachschäden
bis 3.000 Euro; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden
und Reise.
9.3. Haftungsbeschränkung für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungen, die von uns lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden und
in den Reisedokumenten ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
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10. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung |
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Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats
nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist
können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre
Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit
dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie
oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach
dem Ende der Hemmung ein.
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11. Gerichtsstand |
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Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Geschäftssitz des Anbieters bzw. dessen Vertretung
im Anbieterland.
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12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen |
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Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
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13. Datenschutz |
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Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind
gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
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